Die Nominationsfrist für die SR-Wahlen ist abgelaufen, und da sich nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur SR-Wahl zur Verfügung gestellt haben, ist der neue Stiftungsrat gemäss Organisationsreglement Art. 2.2.4 in stiller Wahl gewählt worden. Zusammen stark.
Der Stiftungsrat hat eine Verzinsung der gesamten Altersguthaben 2021 von 1,0% beschlossen. Im November 2021 wird der Stiftungsrat zudem über eine mögliche Zusatzverzinsung der Altersguthaben auf Basis der finanziellen Lage der PK Merlion entscheiden. Zusammen versichert.
Der testierte Jahresabschluss weist bei einer Bilanzsumme von 153,7 Mio. CHF (i.V. z. VJ. 126,4 Mio. CHF) einen Aufwandsüberschuss von 1,7 Mio. CHF auf, welcher sich mit der Erhöhung der Wertschwankungsreserve von 14,7 Mio. CHF erklären lässt. Dank des guten Börsenverlaufes konnten beachtliche 13,0 Mio. CHF für den Vermögensaufbau verwendet werden (i.V. z. VJ. 0,5 Mio. CHF). Zusammen Zukunft.
Lebenspartner begünstigen Massnahmen für Unverheiratete
Sie leben seit 5 Jahren in einer Partnerschaft und wollen Ihren Partner im Leistungsfalle begünstigen. Sie müssen für eine problemlose Absicherung schriftlich eine Bestätigung der Lebensgemeinschaft vornehmen. Zusammen stark.
Der paritätische Stiftungsrat der PK Merlion ist für die kommende Amtsperiode 2021–2024 neu zu wählen oder gegebenenfalls sind die bisherigen Stiftungsräte zu bestätigen. Als angeschlossene Unternehmung haben die Arbeitgeber- wie Arbeitnehmer-VertreterInnen die Möglichkeit, ihre Wahlvorschläge innerhalb von 30 Tagen, also vom 15. September bis 15. Oktober 2020 an das Wahlbüro zu richten. Mehr lesen
Den richtigen Zeitpunkt für die Nachlassplanung gibt es nicht. Wer sich aber noch keine Gedanken über seine Hinterlassenschaft gemacht hat, der sollte die freie Zeit, die der Ruhestand mit sich bringt, unbedingt dafür nutzen, alle Dinge zu regeln, die das eigene Ableben betreffen. Mehr lesen
Die Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) treten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Versicherte, die ab Alter 58 vom Arbeitgeber entlassen werden, können die BVG-Vorsorge freiwillig weiterführen. Mehr lesen