Umwandlungssätze
Gültig ab 1. Januar 2024

Die aktuellen Pensionierungsverluste sowie die Umverteilung von den Aktiv-Versicherten an die Rentner sind bei allen Schweizer Pensionskassen ein politisches Dauerthema.
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In Ergänzung zu den einzelnen Vorsorgeplänen und zum Vorsorgereglement gelten ab 1. Januar 2024 folgende Umwandlungssätze:

Umwandlungssätze per 1. Januar 2024 – öffnen Sie hier das pdf dazu