Verzinsung 2022
2,0% auf alle Altersguthaben
Der Stiftungsrat der PK Merlion hat Mitte November 2022 beschlossen, alle Altersguthaben 2022 rückwirkend mit 2,0% zu verzinsen.
Mehr lesen
Rückwirkende Verzinsung 2022
Der Stiftungsrat der PK Merlion hat an seiner Jahresendsitzung vom 15. November 2022 trotz den starken Verwerfungen an den internationalen Börsen eine rückwirkende Verzinsung aller Altersguthaben 2022 von 2,0% beschlossen (obligatorischer und überobligatorischer Teil). Diese Verzinsung beträgt das Doppelte vom BVG-Mindestzinssatz (1,0%).
Trotz den anspruchsvollen Rahmenbedingungen für die Schweizer Pensionskassen und trotz den Unsicherheiten für das kommende Jahr 2023 freuen wir uns, den Versicherten der PK Merlion rückwirkend eine attraktive Höherverzinsung für das Jahr 2022 offerieren zu können.
Verzinsung 2023
Die BVG-Verzinsung 2023 wurde vom Stiftungsrat der PK Merlion mit 1,0% festgelegt, wobei eine rückwirkende Höherverzinsung im November 2023 vor dem Hintergrund der erzielten Anlageergebnisse und der finanzielle Lage der PK Merlion erneut diskutiert und beschlossen wird.
Informationen für Versicherte
Der Stichtag für die Beanspruchung einer Höherverzinsung ist der 31. Dezember 2021; d. h. bei unterjährigen Austritten und Pensionierungen kommt der Verzinsungssatz von 1,0% zur Anwendung, und es gibt keine rückwirkende Verzinsung für das Jahr 2022.