BVG-Reform: «Ist das eine gute Sache?»
Leitgedanke zur Volksabstimmung «BVG-Reformpaket 2024»
In gut 6 Wochen wird das Schweizer Volk im Rahmen einer eidgenössischen Volksabstimmung das Urteil zur im März 2023 vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform fällen, da bekanntlich in der letzten Juniwoche 2023 fristgerecht das BVG-Referendum formell zustande gekommen ist.
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BVG-Reform: «Ist das eine gute Sache?»
«Das auf drei Säulen aufgebaute Schweizer Vorsorgesystem und damit auch das obligatorische BVG steht angesichts der stetig steigenden Lebenserwartung länger je mehr unter Anpassungsdruck. Ob dann aber am kommenden 22. September 2024 das Volk die BVG-Reform durchwinkt, hängt von vielen und zum Teil gegensätzlichen Parametern ab und lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen. Die BVG-Reform war von Beginn weg stark umstritten, was unter anderem auch der komplexen versicherungstechnischen Materie geschuldet ist. Ein Volks-Ja zur BVG-Reform würde für die zahlreichen Teilzeitbeschäftigten und für die nicht wenigen Geringverdiener in Tieflohnbranchen eine stark verbesserte Altersvorsorge bedeuten. Ein Volks-Nein und damit ein erneutes Scheitern der BVG-Reform wäre dagegen für die meisten Pensionskassen keine Katastrophe, da die Rentenversprechen schon vor längerer Zeit an die höheren Lebenserwartungen angepasst wurden.» so Stiftungsratspräsident, Christoph Rotermund im Vorfeld der BVG-Volksabstimmung im Herbst 2024.
Der Schweizer Bundesrat hat die Volksabstimmung zum BVG-Referendum nun auf den 22. September 2024 festgelegt. Die berufliche Altersvorsorge ist für viele Versicherte leider ein «Buch mit sieben Siegeln» und angesichts der komplexen vorsorgetechnischen Materie mit zudem einer hohen Regulierungsdichte schwer verständlich, und so gelingt der persönliche Zugang zu den vielschichtigen BVG-Themen nicht immer auf Anhieb. Da die allgemeine Lebenserwartung in der Schweiz aber stetig ansteigt und damit der dritte Lebensabschnitt immer mehr individuelle Lebensjahre umfasst, ist es definitiv falsch, vor der beruflichen Vorsorge oder vor der BVG-Reform zu kapitulieren und den anstehenden Volksentscheid seinen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu überlassen. Wer die anstehende Volksabstimmung zur BVG-Reform als persönliche Einstiegschance in eine zugegebenermassen komplexe gesetzliche Altersvorsorge wahrnimmt, hat den ersten richtigen Schritt hin zu einer vorsorgerechtlichen Selbstbestimmung gemacht und sich gleichzeitig das wichtige Bewusstsein erarbeitet, dass es sich beim individuell angesparten Altersguthaben im Durchschnitt wohl um den grössten persönlichen Vermögenswert der arbeitenden Bevölkerung in der Schweiz handelt.
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