Vorsorgereglement
Anpassungen per 1. Januar 2022

I Aktuelles

Das Vorsorgereglement der PK Merlion, gültig ab 1. Januar 2022, wurde aufgrund der Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV)» angepasst. Gleichzeitig wurden beim Bezug des Alterskapitals sowie beim Datenschutzartikel Änderungen vorgenommen. Zusammen stark.
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A) «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV)»

Mit der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV)» verfolgen Bundesrat und Parlament das Ziel, das System der Invalidenversicherung zu verbessern, unter der Prämisse, die Eingliederung zu verstärken und eine Invalidität zu verhindern. Im Zentrum stehen die intensivere Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen, die gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben und der Ausbau der Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Gesundheitsstörungen. Zur Erreichung der Ziele wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Ärztinnen/Ärzten und Arbeitgebern sowie der IV ausgebaut. Zudem wird das heutige Rentenmodell durch ein stufenloses System ersetzt!

Dementsprechend wurden beim Vorsorgereglement der PK Merlion, gültig ab 1. Januar 2022, folgende Artikel angepasst:

  • 5.1.5.5 Leistungsbemessung
  • 5.1.5.8 Beitragsbefreiung
  • 5.1.5.9 Invalidenrente
  • 5.1.5.10 Änderung des Invaliditätsgrads und Rückfall
  • 12.6 Inkrafttreten des Reglements

B) «Kapitaloption»

Der Stiftungsrat hat an seiner Jahresendsitzung von Mitte November 2021 den Beschluss gefasst, die Frist für den Kapitalbezug auf drei Monate festzulegen; d. h. entscheidet sich eine versicherte Person für das Alterskapital, so hat sie ihre Absicht drei Monate vor dem Bezug der Altersleistung der Pensionskasse in schriftlicher Form mitzuteilen.

In der Folge wurde beim Vorsorgereglement der PK Merlion, gültig ab 1. Januar 2022, folgender Artikel angepasst:

  • 5.1.4 Kapitaloption

C) «Datenschutz»

Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes (DSG), welches sich aktuell noch in der Vernehmlassung befindet, nimmt die versicherte Person zur Kenntnis, dass die mit der Durchführung sowie der Kontrolle oder Beaufsichtigung betrauten Organe befugt sind, die Personendaten einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, um die ihnen nach Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Nachfolgende Artikel wurden beim Vorsorgereglement der PK Merlion, gültig ab 1. Januar 2022, angepasst:

  • 2.4 Datenschutz
  • 10.4 Besonders schützenswerte Personendaten

Vorsorgereglement der PK Merlion, gültig ab 1. Januar 2022