Gesetzesrevision
Freiwillige Weiterversicherung
Die Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) treten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Versicherte, die ab Alter 58 vom Arbeitgeber entlassen werden, können die BVG-Vorsorge freiwillig weiterführen.
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