Bundesgericht informiert
Personal hat Mitspracherecht

I Aktuelles

Gemäss aktueller Mitteilung des Bundesgerichts vom 5. Mai 2020 (Urteil 9C 409/2019) steht dem versicherten Personal einer Pensionskasse ein aktives «Mitgestalten» zu, wenn der Arbeitgeber die bisherige Anschlussvereinbarung bei einer Vorsorgestiftung kündigt, um sich bei einer neuen Vorsorgestiftung anzuschliessen.
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Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 2. Juni 2020