Umwandlungssatz
Absenkung
Der Stiftungsrat der PK Merlion hat die Rentenumwandlungssätze im überobligatorischen Bereich für die zukünftigen Renten aufgrund von verschiedenen Faktoren angepasst.
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Die aktuellen Pensionierungsverluste sind bei allen Schweizer Pensionskassen ein politisches Dauerthema. Die höhere Lebenserwartung in Verbindung mit den tiefen Anlageerträgen – Stichwort: Negativzinsen – erschweren es massiv, den Rentenumwandlungssatz konstant zu halten. Zudem erfolgt eine Umverteilung von den Aktivversicherten an die Rentner. Wenn die finanzielle Stabilität der Pensionskassen gesichert sein soll, sind auf mittlere Sicht Anpassungen der Rentenversprechungen aktuell unumgänglich. Der Stiftungsrat hat vor diesem Hintergrund die Rentenumwandlungssätze im überobligatorischen Bereich für die zukünftigen Renten wie folgt festgelegt:
Jahr | Obligatorischer Umwandlungssatz | Überobligatorischer Umwandlungssatz | Frauen (F) Jahrgang Pensionierung | Männer (M) Jahrgang Pensionierung |
2016 | 6.8% | 6.4% | 1952 | 1951 |
2017 | 6.8% | 6.0% | 1953 | 1952 |
2018 | 6.8% | 5.6% | 1954 | 1953 |
2019 | 6.8% | 5.2% | 1955 | 1954 |
2020 | 6.8% | 4.88% (F) 5.00% (M) |
1956 | 1955 |
Wichtiger Hinweis:
Vor diesen Anpassungen bleiben natürlich die aktuellen Altersrenten unberührt und sind weiterhin uneingeschränkt garantiert!