Pension vorausschauend planen
«Renten- oder Kapitalbezug?»

I Aktuelles

Wer seine (Teil-)Pensionierung frühzeitig plant, hat mehr vom dritten Lebensabschnitt und muss sich u.a. auch mit der Frage des Renten- oder Kapitalbezugs auseinandersetzen. Bei der PK Merlion ist je nach Bedarf sogar eine individuelle Mischform möglich.
Mehr lesen


Mit zunehmendem Alter rückt auch der Pensionierungszeitpunkt näher und damit erhält die im Titel formulierte Frage «Rente oder Kapital?» eine immer grössere Bedeutung. Ob der zukünftige Pensionär die Rente oder das angesparte Alterskapital bezieht, hat nämlich weitreichende Folgen und hängt letztlich von vielen individuellen Lebensumständen ab. Eine wichtige Tatsache muss man sich, losgelöst von den verschiedenen Lebensumständen, allerdings unwiderruflich einprägen: Der Entscheid respektive die Antwort auf die Frage «Rente oder Kapital?» kann man nur einmal in seinem Leben treffen, d. h. man kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr darauf zurückkommen und eine mögliche Änderung für sich reklamieren. Also gilt: Man muss sich eine persönliche Antwort auf die Frage «Rente oder Kapital?» fundiert erarbeiten und alle individuellen Lebensumstände für den dritten Lebensabschnitt mit einbeziehen, wenn das Rentnerdasein professionell organisiertsein soll. Bei der PK Merlion müssen die Versicherten bei einem Kapitalbezug ihren Entscheid mindestens einen Monat vor dem ordentlichen Pensionsalter schriftlich mitteilen.

Allgemein kann keine gültige Antwort auf die Frage «Rente oder Kapital?» gegeben werden, denn es gibt stets nur eine individuelle Lösung, die der Versicherte für sich im wahrsten Sinne des Wortes erarbeiten muss. Wenn zum Beispiel jemand schon vor dem ordentlichen Pensionierungsalter gravierende Gesundheitsprobleme hat, sollte man diesen Aspekt ebenfalls bei der Entscheidungsfindung mitberücksichtigen.

Lebenssituation sorgfältig analysieren
Eine individuelle Antwort auf die Frage «Renten- oder Kapitalbezug?» kann so gesehen nur jener geben, der seine individuelle Lebenssituation, seine Gesundheit, seine Vermögensverhältnisse, seine Ansprüche an den dritten Lebensabschnitt und nicht zuletzt seinen persönlichen Bezug zu Finanzen genau analysiert hat. Es darf auf alle Fälle kein Bauchentscheid sein und auch der vielfach geäusserte Wunsch, wonach man den hinterbliebenen Kindern oder weiteren Verwandten ein «Erbe» hinterlassen möchte, muss in den Hintergrund treten.

«Der Entscheid, ob Renten- oder Kapitalbezug, kann nur einmal gefällt werden. Dieser Entscheid sollte also wohl überlegt sein!»

«Eine individuelle Mischform zwischen Renten- und Kapitalbezug kann beide Rentnerbedürfnisse Sicherheit und Flexibilität abdecken.»

Die Antwort muss auch nicht digital sein, also nur Rente oder nur Kapital, denn die PK Merlion lässt auch eine individuelle Mischform zwischen einer Teilrente und einem teilweisen Kapitalbezug zu. So entscheiden sich immer mehr Versicherte für eine Teilrente, die zusammen mit der AHV eine sichere Finanzbasis pro Monat darstellt und die laufenden Lebensunterhaltskosten zu decken vermag. Der darüberliegende Anteil der individuellen Vorsorge wird dann in Form eines Kapitalbezugs zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung gewünscht, um den einen oder anderen individuellen Wunsch erfüllen zu können. Diese Lösungsvariante bietet einerseits die Sicherheit eines permanenten Einkommensstromes und andererseits eine punktuelle Finanzflexibilität.

«Wer sich sein Leben lang mit Finanzen beschäftigt hat, kann sich tendenziell einen 100%igen Kapitalbezug überlegen!»

Vorausschauend planen
Selbstverständlich verändern sich die persönlichen Familien- und Lebensverhältnisse permanent, doch im Alter von rund 55 Jahren sollte man sich mit Umsicht und Sorgfalt ratsamerweise mit der Pensionierung beschäftigen und sich damit der Frage «Rente oder Kapital?» persönlich annähern. Auch eine individuelle erste Beratung im Hinblick auf die sich abzeichnende Pensionierung ist angezeigt, wenn eine Antwort mit substanziellem Bestand und persönlicher Überzeugung auf die im Titel formulierte Frage zum Zeitpunkt der Pensionierung gegeben werden soll.