Einkäufe in PK
Steuervorteile nutzen
Bei der PK Merlion haben Sie dank modernem Vorsorgereglement die Möglichkeit, freiwillige Einkäufe zur Verbesserung Ihres Altersguthabens oder für eine geplante Frühpensionierung zu tätigen. Die attraktive Verzinsung von 1,5% der freiwilligen Einkäufe ist ein weiteres Argument im Rahmen der individuellen Vorsorgeplanung.
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Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können für Sie aus steuerlichen oder anderen Gründen sehr interessant sein. Einerseits verzinst die PK Merlion Ihr gesamtes Altersguthaben im Jahr 2017 mit 1,5%; dies bei einem BVG-Mindestzinssatz von 1,0%. Ausserdem können Sie den Einkaufsbetrag im Einkaufsjahr in der Steuererklärung geltend machen und profitieren damit doppelt. Im Falle Ihres Todes vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters gewährt Ihnen die PK Merlion die Rückgewähr Ihrer Einkäufe. Das verzinste Altersguthaben aus freiwilligen Einkäufen (ab 1.1.2015) wird in jedem Fall als zusätzliches Todesfallkapital an die Anspruchsberechtigten ausbezahlt.
Die detaillierten Regelungen zum Einkauf von fehlenden Beitragsjahren sowie zum Einkauf einer vorzeitigen Pensionierung finden Sie in Ziffer 8.1.2.2ff im Vorsorgereglement der PK Merlion. Möchten Sie wissen, welchen Betrag Sie in die Pensionskasse einkaufen können, wenden Sie sich bitte an die Durchführungsstelle. Das entsprechende Antragsformular finden Sie wiederum auf der Website der PK Merlion (www.pk-merlion.ch/formulare) unter der Rubrik „Versicherte“.
Wir weisen an dieser Stelle noch darauf hin, dass nach steuerlich begünstigen Einkäufen in die Pensionskasse in den folgenden drei Jahren keine Kapitalbezüge durchgeführt werden können. Diese Einschränkung bezieht sich sowohl auf Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung als auch auf (Teil-)Kapitalbezüge bei vorzeitiger oder ordentlicher Pensionierung. Sollten Sie dennoch während der Frist von drei Jahren nach einem Einkauf einen Kapitalbezug tätigen, müssen Sie mit erheblichen Steuerfolgen rechnen.